Die OIB-Richtlinien werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegeben und stehen allen Bundesländern zur Verfügung.
Sie dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich und können von den Bundesländern für verbindlich erklärt werden.
Um die Flexibilität für innovative und technische Lösungen zu ermöglichen, kann jedoch von den Bestimmungen abgewichen werden, wenn schlüssig nachgewiesen wird, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien.
Folgende OIB-Richtlinien stehen zur Verfügung: Homepage Österreichisches Institut für Bautechnik
OIB-Richtlinien | Bezeichnung |
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OIB-Richtlinie 1 | Mechanische Festigkeit und Standsicherheit |
OIB-Richtlinie 2 | Brandschutz |
OIB-Richtlinie 2.2 | Brandschutz bei Betriebsbauten |
OIB-Richtlinie 2.2 | Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks |
OIB-Richtlinie 2.3 | Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m |
OIB-Richtlinie 3 | Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz |
OIB-Richtlinie 4 | Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit |
OIB-Richtlinie 5 | Schallschutz |
OIB-Richtlinie 6 | Energieeinsparung und Wärmeschutz |